| In eigener Sache, Kritik und Politisches zur Landesunterbringung, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Information zur Wiedereinsetzung von § 47 Absatz 1b Asylgesetz in NRW
Die Landesregierung plant, die Wohnpflicht für Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen auf bis zu 24 Monate zu verlängern.
In einer gemeinsamen Stellungnahme, an der auch der Flüchtlingsrat NRW e.V. beteiligt war, wird auf die notwendige Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Menschen hingewiesen. Zudem wird eine bessere Umsetzung bei Zuweisungen und eine klare Begrenzung der Maßnahme gefordert. Aus Sicht vieler Beratungsstellen und Wohlfahrtsverbände ist die Wohnpflichtverlängerung integrationshemmend und belastend für die Betroffenen.
Weitere Informationen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme.