| Unterbringung auf Landesebene Gutachten zu Kinderrechten in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete

Jumen e.V. veröffentlichte gemeinsam mit terre des hommes e.V. das Gutachten: „Der Anspruch auf Entlassung aus einer Aufnahmeeinrichtung für minderjährige Geflüchtete und ihrer Familien unter besonderer Berücksichtigung der Kinderrechte". Das Gutachten begründet, wie die Verletzung von Kinderrechten in Aufnahmeeinrichtungen einen Anspruch auf eine möglichst schnelle Entlassung Minderjähriger und ihrer Familien begründen kann.

 

Aus dem Vorwort:

''Zentrale Ergebnisse des Gutachtens

1. Die juristischen Möglichkeiten zur Beendigung eines Aufenthalts in Aufnahmeeinrichtungen aufgrund der spezifischen Situation von Kindern und Jugendlichen sind bislang wenig bis gar nicht diskutiert bzw. in gerichtlichen Verfahren genutzt worden. Zugleich gibt es an dieser Stelle Handlungsmöglichkeiten, um Kinder und Jugendliche bei der Durchsetzung ihrer individuellen Rechte zu unterstützen.

2. Der Gesetzgeber sieht in § 49 Abs. 2 AsylG die Möglichkeit vor die Verpflichtung zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung aufgrund einer Verletzung des Schutzguts der öffentlichen Sicherheit zu beenden. Zu diesem zählen auch die individuellen Rechte von Kindern und Jugendlichen in Aufnahmeeinrichtungen und die Einhaltung von unions- und völkerrechtlichen Bestimmungen. Unter Bezugnahme auf das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit können sich für betroffene Kinder und Jugendliche Ansprüche zur Beendigung des Aufenthalts ergeben, die über besonders gelagerte Härtefälle hinausgehen.

3. Die Verweigerung des Zugangs zu Rechten wie das Recht auf Bildung oder eine angemessene gesundheitliche Versorgung können zu einer Beendigung des Aufenthalts in Aufnahmeeinrichtungen vor Ablauf der im Gesetz festgelegten Aufenthaltsdauer von maximal sechs Monaten und zu einer Zuweisung in eine Kommune führen. Betroffene Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit vor den zuständigen Gerichten ihre individuellen Rechtsansprüche geltend zu machen. ''

 

Hier geht es zum Gutachten.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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