| Aktuell, Aufenthalt Syrien-Politik: Rückkehrpläne und aufenthaltsrechtliche Perspektiven im Fokus des Ausschusses
Im Mittelpunkt der aktuellen Ausschussberatungen standen der Berlin-Besuch des syrischen Übergangspräsidenten al-Scharaa sowie die Zielsetzung von Bundeskanzler Merz, eine Rückkehr von 80 Prozent der syrischen Geflüchteten innerhalb der nächsten drei Jahre zu realisieren. In der Diskussion präzisierte die zuständige Staatssekretärin die Haltung der Bundesregierung und betonte, dass der Fokus vorrangig auf der Abschiebung von Straftätern liege. Für Personen, die bereits berufstätig sind und über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, werde hingegen an Lösungen für ein dauerhaftes Bleiberecht gearbeitet, da diese als integrierter Bestandteil der Gesellschaft angesehen werden.
Parallel dazu strebt das zuständige Ministerium eine Intensivierung der Bescheidungspraxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an, insbesondere durch die verstärkte Durchführung von Widerrufsverfahren. Detaillierte Informationen zum Stand dieser Verfahren für das Jahr 2025 sind der Bundestagsdrucksache 21/3780 zu entnehmen. Ergänzend dazu entwickelt das Bundesministerium des Innern (BMI) derzeit ein Konzept zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Dieses sieht vor, Anreize für eine Rückkehr nach Syrien deutlich zu stärken, unter anderem durch eine mögliche Erhöhung der finanziellen Rückkehrhilfen.

