| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Rheinland-Pfalz erklärt Leistungskürzungen für Dublin-Fälle für unzulässig
Das rheinland-pfälzische Familien- und Integrationsministerium kommt in einem Rundschreiben vom 9. September 2025 zu dem Schluss, dass weder vollständige Leistungsausschlüsse noch Kürzungen für Asylsuchende in Dublin-Verfahren mit EU-Recht vereinbar sind. Nach Auffassung des Landes verstoßen Kürzungen gegen die EU-Aufnahmerichtlinie und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Leistungsausschlüsse seien nur zulässig, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausdrücklich feststellt, dass eine Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist. Zudem erklärt das Ministerium das Verbot von Geldleistungen für unionsrechtswidrig und betont, dass Minderjährige weiterhin umfassende Leistungen erhalten müssen.