| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Referentenentwurf: Erweiterung der Leistungen nach dem AsylbLG und neue Übergangsregelungen
Ein neuer Referentenentwurf sieht vor, den Kreis der Leistungsberechtigten im Asylbewerberleistungsgesetz zu erweitern. Künftig sollen auch Personen mit Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz (nach Richtlinie 2001/55/EG) Anspruch auf AsylbLG-Leistungen haben. Gleichzeitig entfällt für diesen Personenkreis der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II und SGB XII.
Für alle, die ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vor dem 31. März 2025 gestellt haben, sind Übergangs- und Altfallregelungen vorgesehen, damit bereits bewilligte Leistungen regulär auslaufen können.
Den Entwurf haben wir hier für sie verlinkt.