| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen NRW: Land muss Krankenversicherung für AsylbLG-Bezieher zahlen
Ein Erlass des NRW-Integrationsministeriums vom 7. August 2025 klärt die Kostenübernahme für die obligatorische Anschlussversicherung bei Asylbewerberleistungsberechtigten. Die Regelung betrifft Personen, die nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wieder Grundleistungen nach dem AsylbLG beziehen. Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts sind diese Betroffenen zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen an ihre Krankenkasse verpflichtet, da ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung nicht nachweisbar ist. Das Land NRW weist die Bezirksregierungen daher an, die Beiträge für diese Anschlussversicherung im Rahmen des AsylbLG zu gewähren. Behörden sollen den Betroffenen zudem eine Bescheinigung über ihre Mittellosigkeit ausstellen, um die Festsetzung des Mindestbeitrags zu gewährleisten.

