| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Änderung der Bezahlkartenverordnung NRW vom 10. September 2025

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Bezahlkartenverordnung angepasst. Ziel ist es, die landeseinheitliche Form der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiter zu präzisieren.

Konkret wurden die Regelungen zur Nutzung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte überarbeitet. Neu gefasst wurden unter anderem die Bestimmungen zu Ausnahmen für Personen mit Erwerbstätigkeit oder in Berufsausbildung sowie zu Nachweis- und Karenzfristen nach Beendigung dieser Tätigkeiten. Auch die Möglichkeiten für Kommunen, von der Bezahlkarte abzuweichen (Opt-Out), wurden klarer gefasst. Ein Opt-Out ist künftig nur noch einheitlich und nicht für einzelne Leistungen oder Empfängergruppen möglich.

Zudem erhält das zuständige Ministerium erweiterte Befugnisse, um Handelspartner bestimmter Branchen für Transaktionen mit der Bezahlkarte zu sperren. Überweisungen und Lastschriften sind nur auf Antrag möglich und bedürfen einer Einzelfallentscheidung durch die zuständige Leistungsbehörde.

Übergangsregelungen betreffen Personen, die sich bereits Ende 2024 oder Ende 2025 im Leistungsbezug befanden. Für diese Gruppen können die Leistungen in bestimmten Zeiträumen weiterhin in der bisherigen Form erbracht werden.

Die geänderte Verordnung trat am 11. September 2025 in Kraft und ist hier für Sie verlinkt. 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! - Argumentationshilfe gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Juni 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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