| Asylverfahren Reform der Verwaltungsgerichtsordnung
Das Bundesjustizministerium hat am 2. Februar 2026 das 7. VwGO-Änderungsgesetz vorgelegt, um die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu beschleunigen. Ein zentraler Fokus liegt auf der Entlastung bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren.
Durch den verstärkten Einsatz von Einzelrichtern bereits nach sechsmonatiger Dienstzeit und verkleinerten Spruchkörpern am Bundesverwaltungsgericht sollen personelle Ressourcen flexibler genutzt werden. Um die Gerichte vor Überlastung zu schützen, sieht der Entwurf bei offensichtlich aussichtslosen oder rechtsmissbräuchlichen Klagen eine Gerichtskostenvorauszahlung vor. Das Verfahren wird in diesen Fällen erst nach Zahlung fortgeführt.
Zudem wird die Präklusion verschärft: Verspätetes Vorbringen von Tatsachen kann künftig leichter unberücksichtigt bleiben, was die Entscheidungsfindung beschleunigt. Parallel dazu wird das Vollstreckungsrecht gegen Behörden gestärkt, indem Zwangsgelder auf bis zu 25.000 Euro erhöht werden.
Die Reform, die auch Anpassungen im Sozial- und Finanzgerichtsgesetz umfasst, soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
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