| Rechtliche Grundlagen und Situation in den Kommunen Rechtliche Vorgaben zu Hygiene und Infektionsschutz in Gemeinschaftsunterkünften
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung NRW) sind Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Die genaue Ausgestaltung von Hygieneplänen ist gesetzlich nicht näher festgelegt. Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW hat einen Musterhygieneplan für Gemeinschaftsunterkünfte erstellt, der zur Orientierung für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen dienen kann sowie einen Musterreinigungsplan veröffentlicht.
Das Landesamt weist auf eine erhöhte Infektionsgefahr in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge hin, mit der durch hohe Belegung und Fluktuation zu rechnen sei. In diesem Zusammenhang wird auf einen besonderen Bedarf für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für Sanitäreinrichtungen hingewiesen. Der Verbund für angewandte Hygiene (VAH) e. V. hat hierzu Empfehlungen (05/2022) sowie ein Merkblatt publiziert.