| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht OVG Sachsen-Anhalt: Einbürgerung – Klage-Stopp wegen Überlastung unzulässig
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt entschied am 7. November 2025, dass eine Untätigkeitsklage gegen verzögerte Einbürgerungen nicht wegen Überlastung der Behörde ausgesetzt werden darf.
Die Richter urteilten, die durchschnittliche Wartezeit von rund 2,8 Jahren zeige ein strukturelles Organisationsdefizit, das den Bürgern unzumutbar sei. Personalmangel ist kein hinreichender Grund, den effektiven Rechtsschutz zu stoppen.
Den Beschluss haben wir hier für Sie verlinkt.

