| Asylverfahren OVG NRW lehnt Berufungszulassung im Asylfall eines tadschikischen IS-Mitglieds ab
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 19 A 2617/25.A) hat am 07.10.2025 den Antrag eines tadschikischen Staatsangehörigen, dem eine Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen wird, auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Der Mann hatte geltend gemacht, ihm drohe in Tadschikistan Folter oder unmenschliche Behandlung. Das Gericht sah jedoch keine grundsätzliche Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung und bewertete die vorgelegten Belege als unzureichend. Der Beschluss ist rechtskräftig und unanfechtbar.
Bereits am 27.08.2025 hatte das Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Widerruf des Abschiebungsverbots für denselben Mann durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtmäßig ist. Den dazugehörigen Artikel können Sie hier finden.

