| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht OVG Niedersachsen: Flüchtlingsschutz für Kinder unabhängig vom Zusammenleben mit Eltern
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass minderjährige Kinder von als Flüchtlinge anerkannten Eltern in Deutschland auch dann Anspruch auf abgeleiteten Flüchtlingsschutz haben, wenn sie nicht mit ihren Eltern in einer familiären Lebensgemeinschaft leben. Der Beschluss vom 23. September 2025 (Az.: 2 LA 107/21) bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg.
Die Beklagte hatte die Zulassung der Berufung beantragt, da sie der Ansicht war, ein gemeinsames Leben in Deutschland müsse Voraussetzung für den Schutz sein. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab. Nach Ansicht des Gerichts kann die Frage anhand des Gesetzeswortlauts von § 26 AsylG und bestehender Rechtsprechung beantwortet werden, ohne dass ein Berufungsverfahren notwendig ist.
Die Entscheidung stützt sich auch auf europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits klargestellt, dass der Schutz von Familienangehörigen nicht davon abhängt, ob diese in einem Mitgliedstaat zusammenleben. Das OVG Niedersachsen betonte, dass der Gesetzgeber bewusst auf zusätzliche Einschränkungen verzichtet hat und der Schutz automatisch auf die Kinder ausgeweitet wird.