| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme OVG Berlin-Brandenburg: Verpflichtende Resettlement-Aufnahme auch bei informeller Bekanntgabe des Bescheids
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gab mit Beschluss vom 29.10.2025 (Az.: OVG 3 S 113/25) der Klage einer schwerkranken Frau aus dem Südsudan statt. Das Gericht wertete die fortgeschrittenen Vorbereitungen der Behörden (u. a. Flugplanerstellung und Transfer nach Nairobi) als verbindliche Resettlement-Aufnahmezusage gem. § 23 AufenthG, auch wenn der Betroffenen kein schriftlicher Bescheid ausgehändigt worden sei. Ein Widerruf kurz vor Abflug war demnach unzulässig. Das OVG stellte fest, dass eine weitere Rückkehr in das kenianische Lager Kakuma aufgrund der dortigen Versorgungslage unzumutbar sei.

