| Mitwirkungspflichten OVG Berlin-Brandenburg: Sprachkenntnisse verblassen nicht pauschal
Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) stärkt die Position von Asylbewerbern und Geduldeten im Hinblick auf ihre Mitwirkungspflichten im Verfahren.
In seinem Beschluss vom 26. September 2025 (Az. OVG 3 S 60/25) stellte das Gericht fest, dass die Annahme, Sprachkenntnisse von Antragstellern würden nach längerer Zeit ohne Verwendung pauschal und automatisch verblassen oder vergessen werden, nicht tragfähig sei.
Das OVG betont, dass eine individuelle Würdigung der konkreten Umstände notwendig ist. Eine einfache pauschale Behauptung des Verblassens der Sprachkenntnisse reicht demnach nicht aus, um Zweifel an der Glaubhaftigkeit einer Person zu begründen oder die Mitwirkungspflicht als verletzt anzusehen.

