| Aktuell, Abschiebung NRW verhängt Abschiebestopp nach Iran
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 16. Januar 2026 mit sofortiger Wirkung einen Abschiebestopp in die Islamische Republik Iran erlassen. Wie Ministerin Josefine Paul am Freitag mitteilte, reagiert das Land damit auf die dramatische Menschenrechtslage und das brutale Vorgehen des iranischen Regimes gegen die eigene Bevölkerung.
Die Kernpunkte des Erlasses:
- Rechtliche Grundlage: Die Anordnung erfolgt nach § 60a Abs. 1 AufenthG und ist zunächst auf drei Monate befristet (15.4.2026).
- Humanitäre Verantwortung: Das Ministerium betont, dass aufgrund der aktuellen Gewaltlage eine sichere Rückkehr nicht gewährleistet werden kann.
- Ausnahmeregelungen: Gefährder sowie Personen, die schwere Straftaten begangen haben, sind von dem generellen Abschiebestopp ausgenommen.
Den Erlass vom 16. Januar haben wir hier für Sie verlinkt.

