| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme NRW-Flüchtlingsverteilung: So funktioniert das FREE-Verfahren jetzt

Dieser Artikel aktualisiert unsere frühere Meldung (hier nachzulesen), die die Verwirrung um abgewiesene ukrainische Geflüchtete trotz vorhandener Wohnung thematisierte.

Die Intransparenz um die Verteilung von Ukraine-Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist nun durch einen jetzt zugänglichen Erlass des NRW-Integrationsministeriums vom 23. Mai 2025 zum FREE-System beseitigt. Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) hat die entscheidenden Details veröffentlicht und damit Klarheit geschaffen.

Zentrale Erkenntnis: Eine Verteilung nach NRW ist trotz Überquotierung möglich. Das Verfahren unterscheidet zwischen Anspruchsfällen und Ermessensfällen.

1. Zwingender Anspruch auf Verbleib in NRW (Beispiele):

  • Kernfamilie in NRW (erweiterter Begriff).
  • Arbeitsplatz mit mind. 15 Wochenstunden / 894 € netto.
  • Ausbildungs-/Studienplatz.
  • Überwiegend gesicherter Lebensunterhalt oder Reiseunfähigkeit.

2. Gründe für eine Ermessensentscheidung (ABH / LEA):

In diesen Fällen muss die zuständige Behörde eine individuelle Entscheidung treffen. Sie führen nicht automatisch zum Verbleib, machen ihn aber möglich:

  • Wohnraum: Vorhandener Mietvertrag oder konkret zur Verfügung stehender angemessener Wohnraum.
  • Integration: Vorhandener oder zugesagter Integrationskurs / DeuFöV-Kurs.
  • Härtefall: Dringende Gründe zur Vermeidung einer persönlichen Härte (z. B. sonstige Verwandte, Unterstützerkreis, medizinische Behandlung).

Fazit: Eine Wohnung begründet zwar keinen Anspruch, ist aber ein zentraler und befürworteter Ermessensgrund (gemäß FREE-Anwendungshinweisen) für eine Zuweisung nach NRW.

Die Zusammenfassung der Kriterien für eine „Überquotenaufnahme" in NRW haben wir hier für Sie verlinkt. 

Die vollständigen FREE-Anwendungshinweise finden Sie hier

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! - Argumentationshilfe gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Juni 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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