| Abschiebung & Ausreise Niederländisches Gericht stoppt Rückführungen nach Belgien für alleinstehende Männer
Der niederländische Staatsrat hat am 23. Juli 2025 entschieden, dass alleinstehende männliche Asylsuchende nicht mehr nach Belgien überstellt werden dürfen. Hintergrund ist ein systemisches Versagen der belgischen Behörden bei der Unterbringung und dem Rechtsschutz dieser Personengruppe.
Nach Ansicht des Gerichts droht den Betroffenen in Belgien Obdachlosigkeit und der Verlust existenzieller Grundversorgung wie Unterkunft, sanitäre Versorgung und Nahrung. Zudem mangele es an effektiver rechtlicher Absicherung, da gerichtliche Entscheidungen von den belgischen Behörden teils nicht umgesetzt werden. Dies stelle eine Verletzung der Menschenrechte dar, insbesondere von Artikel 3 EMRK und Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta.
Mit der Entscheidung rückt der Staatsrat vom Grundsatz des zwischenstaatlichen Vertrauens ab, der normalerweise Rückführungen innerhalb der EU auf Grundlage der Dublin-Verordnung erlaubt. Die strukturellen Defizite in Belgien rechtfertigen laut Gericht jedoch eine Ausnahme.
Betroffene Asylsuchende müssen nun in den Niederlanden ein Asylverfahren durchlaufen, statt nach Belgien zurückgeführt zu werden. Die Entscheidung gilt als deutliches Signal, dass auch innerhalb der EU nicht jeder Mitgliedstaat automatisch als sicher gelten kann.
Das Urteil haben wir hier für Sie verlinkt.