| Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Neuer Gesetzentwurf: Einschränkung der Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete
Der Regierungsentwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes sieht eine Neuordnung der Leistungsgewährung für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus vor. Kernpunkt ist, dass Personen, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten, aus den regulären Sozialleistungssystemen (SGB II und SGB XII) ausgeschlossen werden. Für sie sollen ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten.
Für Personen, die vor diesem Stichtag eingereist sind, bleiben SGB-II- und SGB-XII-Regelungen grundsätzlich bestehen. Ergänzend werden Regeln zur Krankenversicherungszuordnung angepasst, um Leistungslücken und Beitragsschulden zu vermeiden. Zudem wird für arbeitsfähige Leistungsberechtigte eine verbindliche Pflicht zur Arbeitsaufnahme oder zur Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten eingeführt.
Kritik gibt es vor allem von Gewerkschaften und sozialen Verbänden. Der DGB etwa bezeichnet den Rechtskreiswechsel als sozial ungerecht und warnt vor einer erhöhten Armutsgefahr. Auch PRO ASYL lehnt die Reform und sieht darin eine bewusste finanzielle Schlechterstellung der Geflüchteten.
Den Gesetzesentwurf vom 19. November 2025 haben wir hier für Sie verlinkt.

