| Aufenthalt Neue GFF-Handreichung zu Abschiebungen aus Zimmern in Flüchtlingsunterkünften
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine neue Handreichung veröffentlicht, die den Grundrechtsschutz in Geflüchtetenunterkünften präzisiert. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 2025 (2BvR 460/25).
Die Handreichung stellt klar, dass jedes zugewiesene Zimmer unter dem Schutz von Artikel 13 GG steht. Für die Praxis bedeutet das: Die Polizei benötigt für das Betreten eines Zimmers zum Zwecke der Abschiebung grundsätzlich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Ohne diesen Beschluss darf das Personal der Unterkunft der Polizei weder Zutritt gewähren noch Schlüssel aushändigen.
Die Handreichung dient als wichtige Richtschnur für Mitarbeitende in Unterkünften und Beratungsstellen, um die Privatsphäre der Bewohner rechtssicher zu wahren.
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