| Aufenthalt Libanesische Passverlängerungen ab Oktober 2025 nicht mehr gültig für Aufenthalt in Deutschland
Das Sozialministerium Schleswig-Holstein informierte in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium, dass libanesische Passverlängerungen ab dem 1. Oktober 2025 nicht mehr für Einreise und Aufenthalt in Deutschland anerkannt werden. Grund ist eine neue Regelung des Libanon zur Ausstellung biometrischer Pässe.
Bis einschließlich 30. September 2025 verlängerte Pässe bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit anerkannt. Danach erfüllt eine erneute Verlängerung mit Stempel nicht mehr die gesetzliche Passpflicht nach dem Aufenthaltsgesetz. Betroffene müssen ihren Pass künftig im Libanon selbst neu beantragen. Eine Beantragung vor Ort ist möglich und laut Behörden auch zumutbar, sofern keine Abschiebungshindernisse bestehen.
Die Ausländerbehörden sollen Betroffene bei Vorsprachen auf die neue Regelung hinweisen. Ein Passersatz ist nur in Ausnahmefällen zulässig und entbindet nicht von der Pflicht zur Passbeschaffung.