| Gesundheit Policy Paper: Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in den Bundesländern
Das aktuelle Policy Paper "Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in den Bundesländern. Rahmenbedingungen und Reformbedarfe" des Mercator Forum Migration und Demokratie (MIDEM) gibt einen Überblick über die rechtlich-administrativen Rahmenbedingungen und Unterschiede der Gesundheitsversorgung Asylsuchender auf Ebene der Bundesländer und weist unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Forschungsbefunden Handlungsempfehlungen aus.
Zusammenfassung:
Das Policy Paper beschäftigt sich mit den rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen der Umsetzung von medizinischen Leistungsansprüchen Asylsuchender in Deutschland. Im Fokus der Untersuchung stehen die Bundesländer und deren normativ-administrative Handlungsvorgaben für die Kommunen. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung sind die Bundesländer im Bereich der Asylpolitik maßgebliche Entscheidungsträger bei der Umsetzung der medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG. Dazu haben sie unter anderem jeweils eigene Flüchtlingsaufnahmegesetze und Verordnungen erlassen und Kostenerstattungsverfahren eingeführt. Die Beschreibung der normativ-administrativen Umsetzung der Gesundheitsversorgung auf Ebene der Länder erfolgt anhand von zwei hochgradig praxisrelevanten Bereichen: der Finanzierung der Gesundheitsleistungen für Asylsuchende sowie der Gestaltung des Zugangs zur Versorgung für Asylsuchende per Behandlungsschein oder elektronischer Gesundheitskarte.
Es zeigen sich zwischen den Bundesländern große Unterschiede. Sie resultieren aus dem föderalen Charakter der Asylpolitik in Deutschland, den unterschiedlichen parteipolitischen Konstellationen auf Länderebene sowie unklaren Rechtsbegriffen im AsylbLG. Es kommt infolgedessen zu sehr unterschiedlichen Zugangschancen auf Gesundheitsversorgung Asylsuchender sowie zu Kostenrisiken für Kommunen.
Der Bund verfügt im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung über die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der „öffentlichen Fürsorge“ (Artikel 74 Absatz 1 Nr. 7). Empfohlen wird eine bundesweite Vereinheitlichung der strukturellen Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung Asylsuchender durch den Bund (nicht jedoch der Versorgungspraxen auf Ebene der Bundesländer und Kommunen).
Insbesondere wird empfohlen:
• eine einheitliche Erstattung von Gesundheitsausgaben für Asylsuchende an Kommunen in Höhe von idealerweise 100 %, wie dies in einigen Bundesländern bereits üblich ist,
• eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Bundes in Bezug auf die Kosten der medizinischen Versorgung Asylsuchender,
• eine bundesweite Einführung elektronischer Gesundheitskarten für Asylsuchende mit einem einheitlichen Leistungsumfang
Das Policy Paper steht unter diesem Link zum Download bereit.