| Frauen und Familie Gewaltbetroffene Frauen und Kinder in NRW brauchen sofortigen Schutz vor Abschiebungen

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern einen besseren Schutz gewaltbetroffener Frauen und Kinder vor Abschiebungen, u. a. durch die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention im Aufenthaltsrecht. Der Fall einer alleinerziehende Mutter mit vier Kindern zeigt die bestehenden Schutzlücken.

Im Mai 2025 wurde eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern von Köln nach Albanien abgeschoben, obwohl sie über Jahre schwere häusliche Gewalt erlitten hatte. Der Täter war zuvor strafrechtlich verurteilt und abgeschoben worden. In Albanien wurden Mutter und Kinder erneut mit Gewalt konfrontiert.

Für Organisationen wie agisra e.V., das Abschiebungsreporting NRW und den Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V. ist dieser Fall ein Beispiel für systematische Versäumnisse. Bereits im Juni wandten sie sich in einem Offenen Brief an die Landespolitik.

Am 1. September 2025 antwortete die SPD-Fraktion NRW. Sie bezeichnet die Abschiebung als klaren Bruch der Istanbul Konvention und der Kinderrechte. Die SPD fordert:

  • umfassende Härtefallprüfungen
  • Schulungen für Behörden zu Istanbul Konvention und Gefährdungsabschätzungen
  • konsequente Berücksichtigung des Kindeswohls
  • Ausbau von Frauenhäusern und Schutzangeboten für Kinder
  • schnelle Erarbeitung eines Landesaktionsplans

Die Fraktion betont, dass Gewaltschutz und Kinderschutz nicht an Aufenthaltsgesetzen scheitern dürfen und kündigt eine parlamentarische Kleine Anfrage an. Damit  signalisiert die SPD zwar politische Unterstützung und Zustimmung zu den Zielen der Istanbul Konvention, bleibt aber in der praktischen Umsetzung vage. Für Betroffene, wie die abgeschobene Mutter, bietet das Schreiben keinen unmittelbaren Schutz, sondern lediglich die Aussicht auf künftige Maßnahmen

Im September 2025 erneuerten die Organisationen ihre Forderungen:

  • sofortige Regelungen für Duldung von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern
  • Druck auf die Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Aufenthaltsrecht
  • konkrete Vorschläge im Rahmen einer Bundesratsinitiative

Sophia Çörä von agisra e.V. betonte, dass Gewaltbetroffene und akut bedrohte Frauen nicht warten können. Sebastian Röse vom Abschiebungsreporting NRW fordert umfassende Schutzregelungen auf Landesebene. Der Dachverband erinnert daran, dass geschlechtsspezifische Gewalt eine Menschenrechtsverletzung ist und Schutz unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten muss.

Die Istanbul Konvention ist seit 2018 in Deutschland verbindlich, im Aufenthaltsrecht jedoch unzureichend umgesetzt. Der Fall der abgeschobenen Mutter zeigt, dass Frauen und Kinder dringend sofortigen Schutz brauchen.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! - Argumentationshilfe gegen Vorurteile

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Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Juni 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

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