| Frauen und Familie Gewaltbetroffene Frauen und Kinder in NRW brauchen sofortigen Schutz vor Abschiebungen
Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern einen besseren Schutz gewaltbetroffener Frauen und Kinder vor Abschiebungen, u. a. durch die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention im Aufenthaltsrecht. Der Fall einer alleinerziehende Mutter mit vier Kindern zeigt die bestehenden Schutzlücken.
Im Mai 2025 wurde eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern von Köln nach Albanien abgeschoben, obwohl sie über Jahre schwere häusliche Gewalt erlitten hatte. Der Täter war zuvor strafrechtlich verurteilt und abgeschoben worden. In Albanien wurden Mutter und Kinder erneut mit Gewalt konfrontiert.
Für Organisationen wie agisra e.V., das Abschiebungsreporting NRW und den Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V. ist dieser Fall ein Beispiel für systematische Versäumnisse. Bereits im Juni wandten sie sich in einem Offenen Brief an die Landespolitik.
Am 1. September 2025 antwortete die SPD-Fraktion NRW. Sie bezeichnet die Abschiebung als klaren Bruch der Istanbul Konvention und der Kinderrechte. Die SPD fordert:
- umfassende Härtefallprüfungen
- Schulungen für Behörden zu Istanbul Konvention und Gefährdungsabschätzungen
- konsequente Berücksichtigung des Kindeswohls
- Ausbau von Frauenhäusern und Schutzangeboten für Kinder
- schnelle Erarbeitung eines Landesaktionsplans
Die Fraktion betont, dass Gewaltschutz und Kinderschutz nicht an Aufenthaltsgesetzen scheitern dürfen und kündigt eine parlamentarische Kleine Anfrage an. Damit signalisiert die SPD zwar politische Unterstützung und Zustimmung zu den Zielen der Istanbul Konvention, bleibt aber in der praktischen Umsetzung vage. Für Betroffene, wie die abgeschobene Mutter, bietet das Schreiben keinen unmittelbaren Schutz, sondern lediglich die Aussicht auf künftige Maßnahmen
Im September 2025 erneuerten die Organisationen ihre Forderungen:
- sofortige Regelungen für Duldung von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern
- Druck auf die Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Aufenthaltsrecht
- konkrete Vorschläge im Rahmen einer Bundesratsinitiative
Sophia Çörä von agisra e.V. betonte, dass Gewaltbetroffene und akut bedrohte Frauen nicht warten können. Sebastian Röse vom Abschiebungsreporting NRW fordert umfassende Schutzregelungen auf Landesebene. Der Dachverband erinnert daran, dass geschlechtsspezifische Gewalt eine Menschenrechtsverletzung ist und Schutz unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten muss.
Die Istanbul Konvention ist seit 2018 in Deutschland verbindlich, im Aufenthaltsrecht jedoch unzureichend umgesetzt. Der Fall der abgeschobenen Mutter zeigt, dass Frauen und Kinder dringend sofortigen Schutz brauchen.