| Weitere Herkunftsstaaten Urteil des OVG Greifswald zu exilpolitischer Tätigkeit -Mitgliedschaft in kurdischer Oppositionspartei im Iran
In einem Urteil vom 12. Februar 2025 (AZ: 4 LB 396/23 OVG) kommt das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu dem Schluss, dass ein iranischer Staatsangehöriger wegen einer exilpolitischen Betätigung in der BRD bei einer Rückkehr in den Iran mit “beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungshandlungen durch den iranischen Staat zu erwarten hat”.
Weiter wird im Leitsatz festgestellt, dass “eine nach außen erkennbare Mitgliedschaft in der Demokratischen Partei Kurdistan-Iran (PDKI) ein erhebliches Gefährdungspotential” birgt.
Das vollständige Urteil haben wir Ihnen hier verlinkt.

