| Afghanistan Informationen zur Ausreise aus Afghanistan

Das Auswärtige Amt sammelt weiterhin Informationen, um sichere Ausreisen aus Afghanistan zu ermöglichen: Fragen und Antworten: Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan (Stand: 02.02.2022)

Die Informationen richten sich an deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte deutscher Organisationen sowie an besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, die von der Bundesregierung eine Aufnahmezusage für Deutschland erhalten haben. Eingeschlossen sind dabei auch Angehörige der „Kernfamilie“.

Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag ein weitergehendes humanitäres Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghaninnen und Afghanen vor, das derzeit erarbeitet wird.


Ortskräfte

Für Ortskräfte sind weiterhin die ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber zuständig. Ortskräfte, die bisher noch kein Visum oder noch keine Aufnahmezusage erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihrem früheren Arbeitgeber in Verbindung, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.

Für ehemalige Beschäftige im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okvkabu.auswaertiges-amt.de.

Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, stehen die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) zur Verfügung, u.a.:

Für die Kommunikation mit ehemaligen Ortskräften, die eine Gefährdungsanzeige gestellt haben, arbeitet das Auswärtige Amt mit einem externen Dienstleister zusammen, der die Domain @threatno.org verwendet. Aufgabe des Dienstleisters ist es u.a. die erforderlichen Daten abzufragen und zusammenzustellen.

Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten können Ortskräfte mit Aufnahmezusage und Ortskräfte, die bereits ein Visum haben, vor Ort bei der Weiterreise nach Deutschland unterstützen. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner. Falls noch kein Visum vorliegt, können die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten mithilfe der Aufnahmezusage, die nach Erteilung durch das BMI vom Arbeitgeber kommuniziert wird, vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung, schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.


Weitere, besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen

Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, denen die Bundesregierung eine Aufnahme in Deutschland zugesagt hat, werden ebenfalls bei der Ausreise unterstützt.

Für die Kommunikation mit den besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen arbeiten wir mit einem externen Dienstleister zusammen. Dies umfasst die Vorbereitung und Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan und bei der Einreise nach Deutschland. Die Kommunikation mit dem Dienstleister erfolgt über die E-Mail-Adresse infovaoffice.org. Wenn Gefährdete von dem Dienstleister angerufen werden, erfolgt dies ausschließlich auf Dari oder Paschtu. Telefonische Kontaktaufnahmen des Dienstleisters gehen von verschiedenen Rufnummern aus mehreren Ländern aus. Falls unklar ist, ob es sich bei einem Anrufer um den Dienstleister handelt, kann diesem auch eine E-Mailadresse mitgeteilt werden, um zu überprüfen, ob die Kontaktaufnahme dann von info@vaoffice.org aus erfolgt.

Die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten können – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen


Deutsche Staatsangehörige

Die deutsche Botschaft in Kabul ist seit dem 15. August 2021 bis auf weiteres geschlossen. Konsularische Unterstützung innerhalb Afghanistans kann aktuell nicht gewährleistet werden.

Deutsche Staatsangehörige, die sich weiterhin in Afghanistan aufhalten und ausreisen möchten, werden dringend gebeten, sich unter: http://afg.dilpo.de zu registrieren.

Ferner können sich deutsche Staatsangehörige an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts wenden: Telefon 030 5000 2000 oder Kontaktformular – in jedem Fall sollte aber die Registrierung auf dem Portal afg.diplo.de erfolgen.


 

Weitere wichtige Informationen zur Ausreise aus Afghanistan werden vom niedersächsischen Flüchtlingsrat auf ihrer Website gesammelt (Stand: Oktober 2021)

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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