| Aktuell, Abschiebung, Irak Informationen des Flüchtlingsrats Baden-Würrtemberg zu Abschiebungen in den Irak

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat am 20.10.2023 einen Beitrag über Abschiebungen in den Irak auf seiner Website veröffentlicht. Demzufolge waren nach den IMK-Beschlüssen von 2006/7 und 2018 Abschiebungen nur von Gefährdern und Straftätern möglich. Im März 2020 habe es im Lagebericht des Auswärtigen Amts geheißen, dass der Irak unfreiwillige Rückführungen im Grundsatz ablehne, aber in Einzelfällen bereit sei, Straftäter zurückzunehmen. Nun habe der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg erfahren, dass laut Bundespolizei alle Einschränkungen hinsichtlich Abschiebungen in den Irak entfallen seien. Die Abschiebung müsse der irakischen Botschaft nur angekündigt werden, wenn irakische Reisedokumente vorliegen. Grundlage sei die von Herrn Stamp und der Bundesregierung mit dem Irak im Mai 2023 getroffene Vereinbarung.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg habe außerdem Fragen an das Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt und folgende Antworten erhalten:

Stimmt es, dass Abschiebungen in den Irak uneingeschränkt durchführbar sind? Ja

Seit wann gilt das? Seit Juni 2023

Sind alle Beschränkungen auf Personengruppen entfallen: Können ab sofort Nicht-Straftäter/Gefährder, Arbeitende, Frauen und Kinder abgeschoben werden? Ja.

Unter welchen Voraussetzungen bzw. mit welchen Identitätsnachweisen können Abschiebungen durchgeführt werden? Unter welchen Umständen können Rückreisedokumente unabhängig von der Mitwirkung der Betroffenen beschafft werden? Rückführungen in den Irak sind mit gültigen Pässen und gültigen Passersatzpapieren möglich.

 

Zurück zu "Herkunftsstaaten"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: