| Syrien Die syrischen Parlamentswahlen 2025: Ein Blick auf Übergang und Minderheitenrechte
Der "Aktuelle Begriff" des Wissenschaftlichen Dienstes analysiert die syrischen Parlamentswahlen vom 5. Oktober 2025, die auf den Sturz Baschar al-Assads im Dezember 2024 folgten. Im Zentrum steht die Frage der demokratischen Legitimation und der Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten in der neuen politischen Ordnung.
Nach der Machtübernahme durch die von der islamistischen HTS angeführten Rebellenallianz übernahm Ahmed al-Sharaa, der einstige HTS-Anführer, im Januar 2025 das Amt des Interimspräsidenten. Die Wahlen fanden auf Grundlage einer Übergangsverfassung statt, welche die Grundlage für eine spätere Volksabstimmung und gesamtstaatliche Wahlen bis 2030 schaffen soll. Al-Sharaa bleibt bis auf Weiteres Präsident.
Die Wahlen im Oktober 2025 waren indirekt und stießen auf erhebliche Kritik. Ein zentraler Mangel ist der Ausschluss ganzer Provinzen: Die kurdischen Gebiete im Nordosten und die drusische Provinz Suwaida durften nicht an der Wahl teilnehmen, was offiziell mit Sicherheitsbedenken begründet wurde. Kritiker, darunter die kurdische Selbstverwaltung, verurteilen dies jedoch als undemokratische Marginalisierung und Ausdruck einer zentralistischen Machtausübung al-Sharaas. Zudem wird al-Sharaa ermächtigt, ein Drittel der 210 Abgeordneten selbst zu bestimmen, was seine Machtstellung zementiert.
Ein weiteres Hauptproblem ist die mangelnde Repräsentation von Minderheiten. Frauen sind mit nur rund vier Prozent im neuen Parlament stark unterrepräsentiert. Auch ethnische und religiöse Minderheiten (Kurden, Christen, Alawiten), die etwa ein Viertel der Bevölkerung ausmachen, besetzen nur zehn der gewählten Sitze. Obwohl erwartet wird, dass al-Sharaa diese Unterrepräsentation bei seiner Auswahl der 70 Abgeordneten korrigiert, besteht in Teilen der Minderheitenbevölkerung nach Angriffen und Massakern Misstrauen gegenüber der neuen Führung.
International riefen die EU und die Bundesregierung dazu auf, die Minderheiten zu schützen, sie ausreichend zu repräsentieren und die Wahlen in den ausgeschlossenen Gebieten nachzuholen, sobald die Zentralregierung dort die Kontrolle erlangt hat. Währenddessen wurden zur Unterstützung des Übergangsregimes Sanktionen der EU und der USA gegen Syrien aufgehoben. Gleichzeitig bleiben bei vielen Beobachtern Zweifel bestehen, ob sich die aus HTS-Funktionären hervorgegangene Regierung unter al-Sharaa tatsächlich von ihren dschihadistischen Wurzeln distanziert hat.
Den “Aktuelle(n) Begriff” Nr. 26/25 vom 16. Oktober 2025 haben wir hier für Sie verlinkt.

