| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Gerichtsurteil: Häusliche Gewalt als Grund für Flüchtlingsschutz bestätigt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil (Az. 7 K 10418/24.A) vom 23. Februar 2026 klargestellt, dass Opfer massiver häuslicher Gewalt Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft haben können. Das Gericht folgt damit der wegweisenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Das EuGh Urteil vom 16. Januar 2024 haben wir hier für Sie verlinkt.

