| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Gerichtsbeschluss erzwingt Einreise: 143 Schutzsuchende in Leipzig gelandet
Am 17. Dezember 2025 sind 143 Personen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms am Flughafen Leipzig/Halle eingetroffen. Darunter befinden sich zwei Familien aus dem Südsudan, die ihre Einreise nach einer kurzfristigen Absage im Mai 2025 gerichtlich erstritten haben.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gab mit Beschluss vom 29. Oktober 2025 (Az.: OVG 3 S 113/25) der Klage einer schwerkranken Frau statt. Die Entscheidung wirkte sich unmittelbar auf das Verfahren der zweiten Familie aus und ermöglichte beiden Gruppen die heutige Einreise.
Der Sachverhalt:
- Rechtliche Bindung: Das Gericht wertete die fortgeschrittenen Vorbereitungen der Behörden (u. a. Flugplanerstellung und Transfer nach Nairobi) als verbindliche Aufnahmezusage. Ein Widerruf kurz vor Abflug war demnach unzulässig.
- Humanitäre Notlage: Die Hauptklägerin ist schwer neurologisch erkrankt und pflegebedürftig. Das OVG stellte fest, dass eine weitere Rückkehr in das kenianische Lager Kakuma aufgrund der dortigen Versorgungslage unzumutbar sei.
Die Einreise erfolgte mit Unterstützung der Organisation PRO ASYL. Die 143 Personen werden nun nach dem bundesweiten Schlüssel auf Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt. Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig.

