| Aktuell, Aufenthalt Geplanter Erlass zu § 25a AufenthG: Keine Regelung zur Überbrückung des Vorduldungszeitraums

Der Flüchtlingsrat NRW hatte in einem Schreiben an das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom 28.03.2023 kritisiert, dass durch die kurz vor Verabschiedung der Änderungen im § 25a AufenthG eingefügte Voraussetzung einer zwölfmonatigen Vorduldungszeit das Ziel, gut integrierte junge Menschen durch einen Aufenthaltstitel zum Verbleib in Deutschland zu motivieren, untergraben werde.

Die Verkürzung der Voraufenthaltszeit auf drei Jahre würde aufgrund der Dauer des Asylverfahrens oftmals nicht mehr greifen. Vor allem in Fällen, in denen gegen einen Bescheid geklagt wurde, würden Asylverfahren häufig länger als drei Jahre dauern, so dass zuzüglich des Vorduldungszeitraums von zwölf Monaten sogar die bislang geforderte Voraufenthaltszeit von vier Jahren überschritten werde.

Aus diesem Grund hatte der Flüchtlingsrat NRW gefordert, die Ausländerbehörden durch den in Kürze zu erwartenden Erlass zu § 25a AufenthG anzuweisen, Betroffenen insbesondere bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen eine Ermessungsduldung gemäß § 60 a Abs. 2 S. 3 AufenthG zu erteilen, um die geforderte Vorduldungszeit zu überbrücken.

In seinem Antwortschreiben vom 22.05.2023 führt das MKJFGFI aus, dass es keinen Spielraum für eine entsprechende Regelung sehe. Eine solche Regelung würde „der bundesgesetzlichen Intention widersprechen und den skizzierten Sinn und Zweck der Regelung aushebeln“. Der Erlass wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht werden.

 

Zurück zu "Themen A-Z"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: