| Familienzusammenführung OVG NRW: Kein Anspruch auf Familienasyl für die Eltern bei zwischenzeitlicher Volljährigkeit des Sohnes
Anbei finden Sie einen Beschluss des Oberverwaltungsgericht NRW vom 13. März 2020.
Die Kläger trugen vor, dass Ihnen als Eltern bzw. Schwester eines als Flüchtling anerkannten Syrers ein Anspruch auf Flüchtlingsschutz gemäß § 26 Abs. 3 AsylG zustehe. Ihnen zufolge sei es unerheblich, dass dieser zum Zeitpunkt der förmlichen Asylantragstellung der Kläger am 20.9.2016 und erst Recht zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts volljährig gewesen sei, da es auf den Zeitpunkt der Meldung als Asylsuchender ankomme, als er noch minderjährig gewesen sei.
Das OVG wies die geforderte Berufung zurück.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.