| Familienzusammenführung Neues Merkblatt des DRK-Suchdienstes
Anbei finden Sie das aktuelle Merkblatt des DRK-Suchdienstes „Neugeborene Kindern syrischer Staatsangehörigkeit in der Türkei und deren Einbindung in das Verfahren zur Familienzusammenführung“:
Häufig dauern die Verfahren der Familienzusammenführung lange, so dass im Verlauf des Verfahren Kinder geboren werden, welche sodann in das laufende Familienzusammenführungsverfahren der Mutter einbezogen werden müssen. Geflüchtete aus Ländern eines bewaffneten Konflikts, die das Verfahren auf Familienzusammenführung zu einem Angehörigen in Deutschland nicht in ihrem Herkunftsland betreiben können, benötigen in dieser Situation auch für das Neugeborene Dokumente, damit das Kind ebenfalls ein Visum erhalten kann.
Mit diesem Merkblatt stellen wir Ihnen die entsprechenden Verfahrensschritte am Beispiel syrischer Flüchtlinge in der Türkei dar. Zur Erstellung des Merkblatts wurden unter anderem an den DRK Suchdienst durch das Auswärtige Amt in Rücksprache mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung am 09.04.20 übermittelte Informationen verwendet.