| Familienzusammenführung Generalkonsulat Istanbul - Remonstrationsverfahren

Anbei finden Sie eine Information vom Generalkonsulat Istanbul zum Remonstrationsverfahren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über folgende Verfahrensänderung unserer Visastelle informieren:

Seit Anfang Juli 2019 sind alle unsere Ablehnungsbescheide für nationale Visa mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Die darin genannte Frist für Rechtsbehelfe beträgt einen Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids.

Dies betrifft auch den Familiennachzug zu Schutzberechtigten.

Die Möglichkeit der Remonstration und / oder Klage gegen eine Ablehnung ist damit nur innerhalb dieser genannten Frist möglich.

Nach Ablauf dieser Frist kann nur ein neuer Antrag gestellt werden.

Hierfür sind eine Terminbuchung und die erneute persönliche Vorsprache des Antragstellers sowie die Vorlage der Originaldokumente erforderlich.

Außerdem ist durch uns die Antragsgebühr erneut zu erheben.

Hinweise zur Einreichung einer Remonstration:

Für die Einhaltung der Frist muss die Remonstration der Visastelle während der Frist zugehen! Das mögliche Datum, an dem die Remonstration versandt wurde, ist nicht relevant.
Bitte beachten Sie, dass eine Remonstration nur durch den Antragsteller oder einen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen kann. Die Vollmacht ist der Remonstration beizufügen.

Sie muss die genaue Bezeichnung des Bevollmächtigten (Name, Vorname, Geburtsdatum) und die Unterschrift des Antragstellers tragen.

Remonstriert der Bevollmächtigte direkt, ist uns ein Scan eines Ausweisdokuments mit Unterschrift zwecks Legitimation mit zu übersenden.

Wurde bereits im laufenden Verfahren eine Bevollmächtigung nachgewiesen, braucht diese nicht erneut nachgewiesen zu werden.

Die Remonstration muss uns auf Deutsch oder Englisch zugehen. Bei einer Remonstration in einer anderen Sprache ist eine deutsche oder englische Übersetzung beizufügen.

Eine Remonstration nur per E-Mail-Text ist nicht möglich, wir benötigen die Unterschrift des Antragstellers bzw. des Bevollmächtigten. Es ist aber möglich, die Dokumente einzuscannen und uns diese dann per E-Mail zu übersenden.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand März 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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