| Familienzusammenführung Familiennachzug wird durch Visavergabepraxis des Auswärtigen Amtes behindert

Auf eine Frage der LINKEN Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke zur Visavergabe zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten hat die Bundesregierung, laut Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 15.01.2020, mitgeteilt, dass die Auslandsvertretungen im Dezember 2019 672 Visa erteilt haben.

Laut einer Pressemitteilung Ulla Jelpkes vom 23.01.2020 ist diese Zahl „der bisherige Tiefpunkt einer für die Betroffenen extrem belastenden Entwicklung. Schon seit August 2019 werden jeden Monat weniger als 1.000 Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt, im zweiten Halbjahr 2019 waren es monatlich im Durchschnitt nur 831 Visa“.  Bereits in einer früheren Presseerklärung vom 20.12.2019 hatte sie kritisiert, dass seit Inkrafttreten der Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte lediglich circa 12.200 Visa, und damit fast ein Viertel weniger als eigentlich möglich, erteilt worden seien. Dem ständen, wie PRO ASYL am 20.12.2019 berichtete, etwa 24.000 Terminanfragen für Visumsanträge beim Auswärtigen Amt (Stand 31.08.19) entgegen.

PRO ASYL sieht die schleppende Bearbeitung der Visaanträge unter anderem in einem überbürokratisierten Verfahren begründet. So würden offene, nicht vergebene Visakontingente beispielsweise nicht in das Folgejahr übertragen werden. Laut MiGAZIN Bericht vom 17.11.2019 verkompliziert die Fülle der involvierten Akteurinnen, namentlich Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und das Bundesverwaltungsamt, das Auswahlverfahren zusätzlich.

Hauptursache für die niedrige Anzahl an eingehenden entscheidungsreifen Visaanträgen beim Bundesverwaltungsamt sind, MiGAZIN zufolge, jedoch die langen Wartezeiten bei den Auslandsvertretungen. Es hat sich, Ulla Jelpke vom 23.01.20 zufolge, mittlerweile bestätigt, dass sich das Auswärtige Amt weigern soll, Personal aufzustocken; ein unter Verschlusssache eingestufter Teil der Antwort der Bundesregierung zeige sogar eine leichte Personalreduzierung von 2018 auf 2019. „Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird vom SPD-geführten Auswärtigen Amt hintertrieben“, so Jelpke.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

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