| Familienzusammenführung Bundesverwaltungsgericht erleichtert Flüchtlingen Ehegattennachzug

Auch wenn Flüchtlinge erst nach der Flucht im Ausland geheiratet haben, ist der Nachzug des Ehepartners zu einem in Deutschland anerkannten Flüchtling nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob dem Paar eine längere Trennung zumutbar ist, urteilte am Donnerstag, 17. Dezember 2020, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 30.19). „Besonderes Gewicht” hat danach auch das Wohl eines gemeinsamen Kindes.

Üblich dürfen anerkannte Flüchtlinge ihre Ehepartner nach Deutschland nachholen, wenn auch derzeit begrenzt auf 1.000 Visa pro Monat. Laut Aufenthaltsgesetz gilt dies in der Regel aber nicht, wenn die Ehe erst nach der Flucht geschlossen wurde.

In diesem Fall waren beide Partner 2012 aus Syrien geflohen. 2014 hatten sie in Syrien geheiratet, gemeinsam haben sie ein heute knapp vier Jahre altes Kind. Der Mann kam 2015 nach Deutschland, erhielt sogenannten subsidiären Schutz und 2017 eine Aufenthaltserlaubnis. Ein Antrag auf Familiennachzug war 2019 nur für das Kind erfolgreich. Ein Anspruch auf Ehegattennachzug bestehe dagegen nicht, weil die Ehe vor der Flucht noch nicht bestand.

Wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied, ist ein Nachzug aber dennoch nicht ausgeschlossen. Das sei zunächst der Fall, wenn die Situation im Herkunftsland eine Heirat nicht erlaubte. Auch darüber hinaus sei aber „das Interesse an der Wiederherstellung der familiären Lebensgemeinschaft (…) angemessen zu berücksichtigen”. Das gebiete der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz von Ehe und Familie.

Maßgeblich ist danach, inwieweit dem Paar eine längere Trennung zumutbar ist. Dabei sei „dem Wohl eines gemeinsamen Kleinkindes besonderes Gewicht beizumessen”.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage der Frau zunächst abgewiesen. Nach den Maßgaben aus Leipzig soll es nun neu über den Streit entscheiden.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
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