| Familienzusammenführung Anforderungen für Identitätsnachweise von eritreischen Geflüchteten

Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 25. November 2020 an die Bundesregierung:

Die Anforderungen für Identitätsnachweise von eritreischen Geflüchteten verhindern Familiennachzüge nach Deutschland, da die Betroffenen Dokumente zur Identitätsklärung vorweisen müssen. Dafür müssen sie zunächst Kontakt mit einer Auslandsvertretung aufnehmen und eine sogenannte ,,Reueerklärung‘‘ unterzeichnen sowie eine ,,Diasporasteuer‘‘ in Höhe von zwei Prozent ihres Nettoeinkommens zahlen.

Inwieweit will die Bundesregierung an diese Anforderungen festhalten?

Das kürzlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 12 A 2452/19) stellt dar, dass eine ,,Reueerklärung‘‘ unzumutbar ist, wenn eritreische Staatsangehörige glaubhaft vermitteln können, dass diese Erklärung nicht ihrem eigenen Willen entspricht, da der Zwang zur Abgabe einer nicht eigenen Überzeugung ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht darstelle. Ebenfalls könnte eine Passbeschaffung unzumutbar sein, wenn eine willkürliche Festlegung der Höhe der ,,Diasporasteuer‘‘ vorliege sowie ist eine staatliche Verfolgung im Rahmen des §5 der Aufenthaltsverordnung zu berücksichtigen.

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Urteil?

 

 

Antwort:

Die Anforderungen an Identitätsnachweise und sonstige vorzulegende Dokumente im Visumverfahren für den Familiennachzug nach Deutschland zu eritreischen Schutzberechtigen sind nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen des geltenden (Völker-) Rechts grundsätzlich angemessen. Auf die Bedeutung der Identitätsfeststellung als Ausfluss der völkerrechtlichen Personalhoheit dritter Staaten und der damit verbundenen Rechtsfolgen wird hingewiesen. Das Auswärtige Amt beobachtet regelmäßig die entsprechende Praxis in den jeweiligen Ländern in Bezug auf Fragen des Dokumenten- und Personenstandswesens. Hierbei werden auch Gerichtsurteile und wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt.

Im aufgeführten Urteil folgt das Verwaltungsgericht Hannover in einem Fall betreffend einen subsidiär Schutzberechtigten Eritreer in seinen Ausführungen grundsätzlich der Auffassung der Bundesregierung, dass eritreischen Staatsangehörigen nicht allgemein unzumutbar sei, sich um einen Nationalpass zu bemühen. Welche konkreten Anforderungen an das Vorliegen einer Unzumutbarkeit zu stellen sind, beurteile sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das gilt auch für die Unterzeichnung der sog. „Reueerklärung", die nicht per se unzumutbar ist. Die Annahme einer pauschalen Unzumutbarkeit ergibt sich damit auch aus dem benannten Urteil nicht.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

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Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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