| Aufenthaltsgestattung und Duldung EuGH-Urteil: Zehnjährige Wohnsitzpflicht für italienisches Bürgergeld ist unionsrechtswidrig
Am 7.5.2026 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-747/22 entschieden, dass die zehnjährige Wohnsitzpflicht für das italienische Bürgergeld gegen Unionsrecht verstößt. Das Gericht wertete diese Anforderung als eine unzulässige mittelbare Diskriminierung, da sie Ausländer gegenüber Inländern systematisch benachteiligt. Insbesondere Personen mit internationalem Schutzstatus müssen laut Urteil bei der Gewährung von staatlichen Mindestsicherungsleistungen den eigenen Staatsangehörigen gleichgestellt werden. Der EuGH stellte klar, dass nationale Integrationsziele keine derart langen Wartefristen rechtfertigen, wenn es um die Sicherung des Existenzminimums geht.
Der EuGH hat zur Rechtssache C-747/22 auch eine Pressemitteilung veröffentlicht, die wir hier für Sie verlinkt haben.

