| Asylverfahren EuGH-Urteil: Drohende Blutrache ist kein Asylgrund
Die Deutsche Welle informiert heute (28. März. 2025) über ein Urtei, in dem der EuGH feststellt, dass die Zugehörigkeit zu einer "in eine Blutrache verwickelte Familie" nicht ausreicht, um als Flüchtling in der Europäischen Union anerkannt zu werden. Es ging um einen Afghanen, der in Österreich Asyl beantragt hatte. (Az. C-217/23)
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