| EU-Migration SGB-II-Anspruch bei EU-Bürger*innen trotz fehlender Bescheinigung über die Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG Baden-Württemberg) zum SGB-II-Anspruch von Unionsbürger*innen:

Bestätigung über die „Unfreiwilligkeit“ der Arbeitslosigkeit durch die Arbeitsagentur ist nicht notwendige Voraussetzung. 

Für die Bürger*innen, die ihre Arbeit verloren haben, stellt sich immer wieder das Problem der „Unfreiwilligkeit“ der Arbeitslosigkeit. So verlangen die Jobcenter regelmäßig eine Bescheinigung über die Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit von der Arbeitsagentur. Dies widerspricht jedoch der Formulierung in § 2 Abs. 3 FreizügG: Danach bleiben der Arbeitnehmer*innenstatus und damit der Leistungsanspruch nämlich bestehen bei „unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit.“ Die Bestätigung durch die Arbeitsagentur bezieht sich nur auf die Arbeitslosigkeit selbst und nicht auf die „Unfreiwilligkeit“.

Hierzu hat das LSG Baden-Württemberg nun eine hilfreiche Entscheidung getroffen (Beschluss vom 7. August 2020; L 7 AS 1376/20 ER-B [2]). Es stellt in einem Eilverfahren fest, dass für die Fortwirkung des Arbeitnehmer*innen-Status (und damit den SGB-II-Anspruch) die Bestätigung über die „Unfreiwilligkeit“ durch die Arbeitsagentur keine zwingende Voraussetzung ist. Vielmehr sei davon auszugehen, dass das Jobcenter die Frage der „Unfreiwilligkeit“ in eigener Verantwortung zu prüfen habe.

Den vollständigen Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 07. August 2020 finden Sie hier

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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