| EU-Migration LSG Saarland: Anspruch auf SGB II bei tatsächlich bestehendem Aufenthaltsrecht
Beschluss des LSG Saarland vom 22.02.2022 (Az.: L 4 AS 1/19):
Anspruch auf SGB II für slowenische Mutter eines deutschen Kindes.
Einer slowenischen Mutter mit einem deutschen Kind wurde der Anspruch auf SGB II wegen eines noch nicht ausgestellten Aufenthaltstitels bei tatsächlich bestehendem Aufenthaltsrecht verweigert.
Das LSG Saarland hat am 22.02.2022 geurteilt, dass der Klägerin ein Aufenthaltsrecht aus § 11 Abs. 1 S. 11 FreizügG/EU. iVm. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG zusteht. Hiernach ist dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dass ihr im Zeitpunkt der Antragstellung eine solche Aufenthaltserlaubnis noch nicht formell durch die dafür zuständige Behörde erteilt worden war, ist insoweit ohne Belang.
Ein Leistungsausschluss der Klägerin nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a SGB II lag daher nicht vor, weil sie ein materielles Aufenthaltsrecht hat.