| EU-Migration BSG-Urteil: SBG II-Leistungen für Familie mit Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011

Nach einem Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts kann auch eine geringfügige Beschäftigung für einen Anspruch auf die Leistungen nach SGB II sprechen.

Dies entschied das BSG in zwei Verfahren vom 27.01.2021:

AZ: B 14 AS 25/20 R

AZ: B 14 AS 42/19 R

In diesem Fall ging es um die Frage des Leistungsanspruchs eines Schulkindes, dessen Vater kurzfristig eine Beschäftigung ausgeübt hatte. Das BSG stellte fest:

  • Der Schulbesuch eines Kindes führt zu einem Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011, wenn einer der Elternteile zuvor Arbeitnehmer*in in Deutschland waren.
  • Dieses Freizügigkeitsrecht erstreckt sich dann sowohl auf die Kinder als auch auf die Eltern, die die Personensorge tatsächlich ausüben und besteht unabhängig von ausreichenden Existenzmitteln.
  • Auch eine kurzfristige Beschäftigung von zwei Monaten und 500 Euro Monatseinkommen kann zum Arbeitnehmer*innenstatus führen, sodass nach Verlust der Arbeit das Freizügigkeitsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 besteht. Hierbei ist jede Beschäftigung zu berücksichtigen, die nicht „nur untergeordnet und unwesentlich" ist, so dass sie nicht ins Gewicht fällt. Dabei ist eine Gesamtbewertung vorzunehmen, bei der „mit Rücksicht auf einschlägige Rechtsprechung des EuGH ein weites Verständnis zugrunde zu legen" ist.
  • Die Leistungsausschlüsse sind in diesem Fall nicht anwendbar.

 

Weiteres können Sie auch in diesem Artikel des MiGAZIN lesen.

Eine Arbeitshilfe zu dem Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 gibt es hier.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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