| Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen EGMR verurteilt Griechenland wegen unterlassener Seenotrettung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland verurteilt, weil die Behörden 2014 bei einem Bootsunglück vor der Insel Farmakonisi ihre Pflicht zur Seenotrettung verletzt haben. Damals kamen 16 Flüchtlinge ums Leben.
Der Gerichtshof stellte fest, dass Griechenland gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, da die Rettungsmaßnahmen unzureichend waren und die anschließenden Ermittlungen nicht den Anforderungen entsprachen.
Griechenland muss den Angehörigen der Opfer Entschädigungen zahlen und Maßnahmen ergreifen, um ähnliche Verstöße künftig zu verhindern.
Das Urteil können Sie hier finden.