| Dublin-Verordnung VG Frankfurt stoppt Abschiebungen nach Polen für Belarus-Flüchtlinge
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am 20.01.2026 in einem Eilbeschluss die Abschiebung von Schutzsuchenden nach Polen untersagt. Das Gericht sieht aufgrund der aktuellen politischen Lage in Polen „systemische Mängel“ im dortigen Asylsystem, die eine menschenrechtswidrige Behandlung befürchten lassen.
Die Entscheidung (Az.: VG 1 K 57/26.A) betrifft Antragstellerinnen, die im September 2025 über Belarus nach Polen eingereist waren. Nach Auffassung des Gerichts droht Dublin-Rückkehrenden in Polen derzeit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Verweigerung eines fairen Asylverfahrens.
Die Richterin verwies auf die seit 2025 verschärfte polnische Praxis, das Asylrecht an der Grenze zu Belarus zeitweise vollständig auszusetzen. Berichte von Nichtregierungsorganisationen belegen zudem gewaltsame „Pushbacks“, mangelnde medizinische Versorgung und die Verweigerung von Asylanträgen auch im Landesinneren. Da Polen zudem angekündigt hat, die Dublin-III-Verordnung nicht mehr einzuhalten, bestehe für Rückkehrende die reale Gefahr einer Inhaftierung sowie einer Abschiebung in die Herkunftsländer ohne inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe. Durch diese drohende Verletzung der EU-Grundrechtecharta ist die Zuständigkeit für das Verfahren auf Deutschland übergegangen.

