| Dublin-Verordnung VG Frankfurt stoppt Abschiebungen nach Polen für Belarus-Flüchtlinge
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am 20. Januar 2026 in einem Eilbeschluss die Abschiebung von Schutzsuchenden nach Polen untersagt. Das Gericht sieht aufgrund der aktuellen politischen Lage in Polen „systemische Mängel“ im dortigen Asylsystem, die eine menschenrechtswidrige Behandlung befürchten lassen.
Die Entscheidung (Az.: VG 1 K 57/26.A) betrifft Antragstellerinnen, die im September 2025 irregulär über Belarus nach Polen eingereist waren. Nach Auffassung des Gerichts droht Dublin-Rückkehrern in Polen derzeit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Verweigerung eines fairen Asylverfahrens.
Rechtlose Zone an der Grenze: Die Richterin verwies auf die seit 2025 verschärfte polnische Praxis, das Asylrecht an der Grenze zu Belarus zeitweise vollständig auszusetzen. Berichte von Nichtregierungsorganisationen belegen zudem gewaltsame „Pushbacks“, mangelnde medizinische Versorgung und die Verweigerung von Asylanträgen auch im Landesinneren.
Gefahr von Kettenabschiebungen: Da Polen zudem angekündigt hat, die Dublin-III-Verordnung nicht mehr einzuhalten, bestehe für Rückkehrer die reale Gefahr einer Inhaftierung sowie einer Abschiebung in die Herkunftsländer (z. B. Kamerun) ohne inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe. Durch diese drohende Verletzung der EU-Grundrechtecharta ist die Zuständigkeit für das Verfahren auf Deutschland übergegangen.

