| Aktuell, Dublin-Verordnung VG Berlin: Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze rechtswidrig
Mit drei Eilbeschlüssen vom 2. Juni 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze ohne Durchführung eines Dublin-Verfahrens rechtswidrig ist. Drei somalische Staatsangehörige waren trotz Asylgesuchs von der Bundespolizei zurückgewiesen worden. Das Gericht stellte klar: Deutschland ist verpflichtet, im Einklang mit europäischem Recht das Dublin-Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Eine pauschale Zurückweisung, wie sie derzeit praktiziert wird, verstößt gegen geltendes Recht.
Die Pressemiteilung des VG Berlin finden Sie hier.
Die Eilbeschlüsse können Sie hier abrufen: