| Dublin-Verordnung Verhältnisse in der griechischen Schattenwirtschaft unzumutbar
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am 24. Juli 2025 entschieden, dass Schutzberechtigte in Griechenland nicht auf Jobs in der Schattenwirtschaft verwiesen werden dürfen. Solche Arbeitsverhältnisse seien ausbeuterisch, unsicher und böten keine Existenzsicherung.
Die Entscheidung macht deutlich: Die Berufung auf angebliche „Überlebensmöglichkeiten“ in Griechenland ignoriert die Realität von Obdachlosigkeit, Niedrigstlöhnen und fehlender sozialer Absicherung. Wer Schutz erhält, muss auch menschenwürdig leben können.
Das Urteil können Sie hier finden.