| Dublin-Verordnung Keine Überstellung vulnerabler Personen nach Griechenland
Das Verwaltungsgericht Aachen hat Ende Juli 2025 in zwei Urteilen entschieden, dass besonders verletzliche Schutzberechtigte nicht nach Griechenland überstellt werden dürfen. Die Richter stellten klar, dass die schwierigen Lebensbedingungen dort gerade für vulnerable Personen unzumutbar sind und zu extremer Not führen können.
Die Entscheidung zeigt, dass Schutz nicht bei der formalen Anerkennung enden darf. Wer nach Europa flieht und besonders verletzlich ist, braucht tatsächliche Sicherheit und Unterstützung und darf nicht in Verhältnisse zurückgeschickt werden, die Menschenwürde und Gesundheit gefährden.