| Aktuell, EU-Flüchtlingspolitik Bundesregierung plant massive Verschärfung des Asylrechts
Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz und dem ergänzenden GEAS-Anpassungsfolgegesetz (beide vom 3. September 2025) hat die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das nationale Recht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) angepasst werden soll. Während die Vorlagen auf europäische Verpflichtungen verweisen, gehen sie in entscheidenden Punkten deutlich darüber hinaus und drohen zu einer massiven Verschärfung des Asylrechts in Deutschland zu führen.
Neue Haftzentren geplant
Kernstück des Anpassungsgesetzes ist die Einführung neuer, zum Teil geschlossener Einrichtungen für sogenannte Dublin-Fälle und bereits in anderen EU-Staaten anerkannte Geflüchtete. In diesen Zentren sollen weitreichende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gelten, bis hin zu einem völligen Ausgangsverbot. Damit droht die faktische Inhaftierung zahlreicher Schutzsuchender, darunter auch Familien mit Kindern.
Die Erfahrungen aus dem Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt, wo bereits eine nächtliche Ausgangssperre („Nachtzeitverfügung“) praktiziert wird, zeigen die negativen Folgen: Betroffene berichteten in einem offenen Brief von Verzweiflung und psychischen Belastungen.
Haft für Minderjährige möglich
Besonders problematisch ist, dass die Gesetzentwürfe auch die Inhaftierung von Minderjährigen vorsehen.
- Unbegleitete Kinder könnten „zu ihrem eigenen Schutz“ inhaftiert werden
- Begleitete Kinder wären betroffen, wenn Eltern oder Betreuungspersonen inhaftiert werden
Dies widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention, die klar festlegt: Kinder dürfen niemals inhaftiert werden.
Ausweitung restriktiver Flughafenverfahren
Geplant ist zudem eine Ausweitung des Flughafenasylverfahrens. Künftig sollen auch anerkannte Geflüchtete aus anderen EU-Staaten davon betroffen sein. Viele von ihnen kommen nach Deutschland, weil die Lebensbedingungen in den Erstaufnahmestaaten unzureichend sind. Restriktive Schnellverfahren bieten hierfür keine Lösung.
Anpassungsfolgegesetz: begrenzte Fortschritte
Das ergänzende GEAS-Anpassungsfolgegesetz sieht punktuell Verbesserungen vor, etwa den erleichterten Zugang zu Gesundheitsleistungen für minderjährige Geflüchtete. Zugleich bleiben zentrale Probleme ungelöst:
- unklare Kosten- und IT-Strukturen
- keine Absicherung qualifizierter Sprachmittlung
- fehlende Schutzmechanismen für besonders vulnerable Gruppen
Mit den GEAS-Anpassungsgesetzen verfolgt die Bundesregierung einen restriktiven Kurs, der die Rechte von Geflüchteten erheblich einschränkt. Statt einer menschenrechtsfreundlichen Umsetzung der EU-Vorgaben wird auf Freiheitsbeschränkungen und Sonderverfahren gesetzt.
Nur durch eine menschenrechtsorientierte Umsetzung der GEAS-Reform kann Deutschland seiner Schutzverantwortung gerecht werden.