| EU-Flüchtlingspolitik BAMF veröffentlicht neuen Leitfaden: ZBV-Verfahren greift die GEAS-Reform auf
Das BAMF hat einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der die reformierten Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) für die behördliche Praxis aufgreift. Im Zentrum stehen dabei die verschärften Regeln des sogenannten Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens (ZBV), welches das bisherige Dublin-Verfahren ablöst. Während die reguläre Überstellungsfrist weiterhin sechs Monate beträgt, sieht der Leitfaden weitreichende Möglichkeiten zur Fristverlängerung vor. So kann die Frist bei einer Inhaftierung der betroffenen Person auf bis zu ein Jahr und im Fall einer Flucht oder Renitenz auf drei Jahre für die gesamte Familie ausgeweitet werden. Für die Beratungspraxis ist entscheidend, dass solche Verlängerungen rechtlich nur zulässig sind, wenn das BAMF eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Belehrung der Betroffenen lückenlos nachweisen kann.
Den Leitfaden aus dem Juni 2026 haben wir hier für Sie verlinkt.

