| EU-Flüchtlingspolitik EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) startet am 12. Oktober 2025
Ab dem 12. Oktober 2025 gilt das EU-Einreise‐/Ausreisesystem (EES) für Drittstaatsangehörige, die für Kurzaufenthalte nach Europa reisen. Das neue System erfasst digital Ein- und Ausreisen und speichert biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder. Ziel ist, bessere Kontrolle der Aufenthaltsdauer, mehr Sicherheit an den Schengen‐Grenzen sowie weniger Identitäts‐ und Dokumentenbetrug.
Die Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017, die den Aufbau des EES regelt, haben wir hier für Sie verlinkt.