| Gemeinsames europäisches Asylsystem EU-Asylreform: Einführung einheitlicher Listen für Herkunfts- und Drittstaaten
Das Europäische Parlament hat neue Regelungen verabschiedet, die das EU-Asylrecht grundlegend vereinheitlichen sollen. Kern der Reform ist die Einführung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsländer sowie die Präzisierung des Konzepts sicherer Drittstaaten.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
- Einheitliche Liste sicherer Herkunftsländer: Erstmals gibt es eine unionsweite Liste, die unter anderem Länder wie Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und den Kosovo umfasst. Anträge von Personen aus diesen Staaten sollen künftig in beschleunigten Verfahren geprüft werden.
- Status von Beitrittskandidaten: Länder, die den EU-Beitritt anstreben, gelten nun grundsätzlich als sicher, sofern dort keine bewaffneten Konflikte oder systematischen Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
- Objektive Kriterien: Die Einstufung basiert auf Analysen der EU-Asylagentur (EUAA). Die Liste ist flexibel und kann bei einer Verschlechterung der Lage in einem Land kurzfristig ausgesetzt werden.
- Regelung zu Drittstaaten: Ein Asylantrag kann als unzulässig abgelehnt werden, wenn der Antragsteller über einen sicheren Nicht-EU-Staat eingereist ist, in dem er Schutz finden kann.
Weiter Informationen können Sie den offiziellen Berichten des EU-Parlaments entnehmen:

