| Gemeinsames europäisches Asylsystem EU-Asylreform: Einführung einheitlicher Listen für Herkunfts- und Drittstaaten

Das Europäische Parlament hat neue Regelungen verabschiedet, die das EU-Asylrecht grundlegend vereinheitlichen sollen. Kern der Reform ist die Einführung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsländer sowie die Präzisierung des Konzepts sicherer Drittstaaten.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

  • Einheitliche Liste sicherer Herkunftsländer: Erstmals gibt es eine unionsweite Liste, die unter anderem Länder wie Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und den Kosovo umfasst. Anträge von Personen aus diesen Staaten sollen künftig in beschleunigten Verfahren geprüft werden.
  • Status von Beitrittskandidaten: Länder, die den EU-Beitritt anstreben, gelten nun grundsätzlich als sicher, sofern dort keine bewaffneten Konflikte oder systematischen Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
  • Objektive Kriterien: Die Einstufung basiert auf Analysen der EU-Asylagentur (EUAA). Die Liste ist flexibel und kann bei einer Verschlechterung der Lage in einem Land kurzfristig ausgesetzt werden.
  • Regelung zu Drittstaaten: Ein Asylantrag kann als unzulässig abgelehnt werden, wenn der Antragsteller über einen sicheren Nicht-EU-Staat eingereist ist, in dem er Schutz finden kann.

Weiter Informationen können Sie den offiziellen Berichten des EU-Parlaments entnehmen:

Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des „sicheren Drittstaats“

Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neue Arbeitsshilfe und Flyer

Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.

Die Argumentationshilfe gegen Vorurteile finden Sie hier.

Den Flyer können Sie hier runterladen. Gegen die Übernahme der Portokosten ist er zudem kostenlos bei uns bestellbar. 

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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