| Gemeinsames europäisches Asylsystem Ergebnisse des Rates für Justiz und Inneres zur Migrationspolitik
Der Rat für Justiz und Inneres hat am 8. Dezember 2025 seine Position zu drei EU-Gesetzen festgelegt, um die Verfahren zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen und die Asylprozesse zu vereinfachen. Die neue Rückführungsverordnung etabliert gemeinsame Rückkehrverfahren und verpflichtet illegal aufhältige Drittstaatsangehörige zur Kooperation mit den Behörden. Zur schnelleren Bearbeitung von Anträgen wird die EU eine Liste Sicherer Herkunftsländer erstellen. Zudem soll die neue Verordnung zum Konzept des Sicheren Drittlandes Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten geben, Asylanträge als unzulässig abzulehnen. Darüber hinaus erzielte der Rat eine politische Einigung über den jährlichen Solidaritätspool für 2026. Dieser Pool ist ein zentrales Element des EU-Pakts zu Migration und Asyl, der ab Mitte 2026 gelten und das europäische Asylsystem durch klare Regeln für Zuständigkeit und Solidarität effektiver machen soll.

